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   BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04   

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BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04 (https://dejure.org/2008,4597)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04 (https://dejure.org/2008,4597)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 2008 - 2 BvR 1925/04 (https://dejure.org/2008,4597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde zur vorläufigen Sicherung der Abschiebung ohne vorherige schriftliche und begründete richterliche Entscheidung; Erfordernis eines mit Gründen versehenen Beschlusses bei Erlass einer einstweiligen Anordnung im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2; FreihEntzG § 6 Abs. 1; FreihentzG § 11 Abs. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Freiheitsentziehung, Richtervorbehalt, Haftbefehl, einstweilige Anordnung, Haftantrag, Antragserfordernis, Begründungserfordernis

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Für den schwersten Eingriff in das Recht der Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Die Ausländerbehörde hätte daher rechtzeitig einen Haftantrag stellen können, und das Amtsgericht wäre unschwer in der Lage gewesen, die vorgetragenen Haftgründe, wie geboten (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, NJW 1998, S. 1774 f.), selbstständig und unter Beiziehung der Akten der Ausländerbehörde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ) zu prüfen und gegebenenfalls Haft auf der Grundlage des § 11 FreihEntzG vorläufig anzuordnen, wenn zu befürchten stand, dass der Beschwerdeführer eine Ladung zur Anhörung zum Anlass nehmen würde, unterzutauchen.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Die Ausländerbehörde hätte daher rechtzeitig einen Haftantrag stellen können, und das Amtsgericht wäre unschwer in der Lage gewesen, die vorgetragenen Haftgründe, wie geboten (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, NJW 1998, S. 1774 f.), selbstständig und unter Beiziehung der Akten der Ausländerbehörde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ) zu prüfen und gegebenenfalls Haft auf der Grundlage des § 11 FreihEntzG vorläufig anzuordnen, wenn zu befürchten stand, dass der Beschwerdeführer eine Ladung zur Anhörung zum Anlass nehmen würde, unterzutauchen.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Hierfür sind regelmäßig die Akten der Ausländerbehörde beizuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Hierauf habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach hingewiesen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, juris und vom 1. Januar 2008 - 2 BvR 1925/04 -, juris).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    § 11 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG enthält eine Verfahrensgarantie, die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG von Verfassungs wegen zu beachten ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).

    Eine solche hypothetische Betrachtungsweise widerspricht dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG und findet in den Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen keinen Anhalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).

  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1195/08

    Anforderungen an die Form der Anordnung einer Freiheitsentziehung

    Jedenfalls gebiete das Freiheitsgrundrecht einen schriftlichen und begründeten Haftbeschluss, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 1. April 2008 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]) ausgeführt habe.

    Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Beachtung der sich aus dem förmlichen, die Freiheitsbeschränkung regelnden Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften folgt, dass § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 1 FreihEntzG eine Verfahrensgarantie enthält, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit verfassungsrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...], Abs.-Nr. 17).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    aa) Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG (dazu: BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; BVerfG, Beschl. v. 1. April 2008, 2 BvR 1925/04, juris Rdn. 18) auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben.
  • LG Kleve, 17.03.2014 - 4 T 90/14

    Unterbringung; Unterbringungskosten; einstweilige Anordnung; rechtliches Gehör,

    Verfahrensfehler sind daher auch im Rahmen des Eilrechtsschutzes nicht unbeachtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.04.2008, Az.: 2 BvR 1925/04, Juris-Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2010 - 11 Wx 7/10

    Zurückschiebung: Freiheitsentziehung wegen unerlaubten Aufenthalts

    Auf die weiteren durch die Verfahrensweise der Antragstellerin aufgeworfenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsbegründung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder und mit dem Fehlen jeglicher Beschlussbegründung (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss des BVerfG vom 01. April 2008; 2 BvR 1925/04) kommt es nicht mehr an.
  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen

    Die Freiheitsentziehung setzt somit grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 - Juris, Rdn. 25, mit Anmerkung von Lorbacher, FGPrax 2007, 39; Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04, bei Melchior, Abschiebehaft, Internetkommentar).
  • KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08

    Ausländerrecht: Erforderlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei einer

    Die Freiheitsentziehung setzt somit grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, Juris, Rdn. 25, mit Anmerkung von Lorbacher, FGPrax 2007, 39; Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04, bei Melchior, Abschiebehaft, Internetkommentar).
  • LG Kleve, 01.08.2013 - 4 T 199/13

    Verfahrenspfleger, Nachholung, Anhörung, Abhilfeverfahren

    Verfahrensfehler sind daher auch im Rahmen des Eilrechtsschutzes nicht unbeachtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.04.2008, Az.: 2 BvR 1925/04, Juris-Rn. 25).
  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1947/08

    Richtervorbehalt bei Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung

  • KG, 08.05.2008 - 1 W 122/08

    D (A), Freiheitsentziehung, Rechtsgrundlage, Passersatzbeschaffung,

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 2 K 1752/08

    Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

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